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Dietmar Schwind Kfz-Ausfuhrversicherungen und Kfz-Kurzzeitversicherungen Seit 1994

08248 Klingenthal Quittenbachstrasse 33 Tel. 037467 23297 info@ausfuhrversicherungen.de

 

Allgemeine Liefer- u. Geschäftsbedingungen (AGB)    v. 01. 01. 2007 für den Bezug von

Kfz-Versicherungsdoppelkarten für Ausfuhr- und Kurzzeitkennzeichen  der

Fa. Dietmar Schwind  Versicherungen u. Dienstleistungen   D- 08248 Klingenthal   Quittenbachstrasse 33

 

1.  Der gebotene Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf in Deutschland zugelassene Fahrzeuge.

     Der hierbei gewährte Versicherungsschutz ist ausnahmslos auf die Kfz-Halter-Haftpflicht beschränkt.

2.  Versicherungsschutz wird geboten für:

     a) Überführungsfahrten nur innerhalb Deutschlands (Versicherungskarten für Kurzzeitkennzeichen)

     b) Ausfuhr von Fahrzeugen aus Deutschland (Versicherungskarten für Ausfuhrkennzeichen).

3.  Der Versicherungsnehmer, als Verwender der Versicherungskarte für Ausfuhr- bzw. Kurzzeitkennzeichen,

     ist mit Namen und vollständiger Adresse zu erfassen. Bei Nachfrage, insbesondere  im Schadenfall, haben

     diese Daten jederzeit zur Verfügung zu stehen und sind der Fa. D. Schwind mitzuteilen.

     Für den Fall, dass die Doppelkarten an Untervermittler weitergegeben werden, sind diese ebenfalls zu

     erfassen, wobei sicherzustellen ist, dass diese Lieferbedingungen auch für jene bindend gelten, wie ggf. auch

     für jeden weiteren Zwischenvermittler. Es muss gewährleistet sein, dass der Lauf der Karte in jedem Fall bis

     zum Endbezieher/Versicherungsnehmer (VN) nachvollzogen und im Bedarfsfall aufgezeigt werden kann.

4.  Die Versicherungskarten dürfen in keinem Fall blanko an den Endkunden/VN ausgehändigt werden.

5.  Eine zeitlich additionelle Verwendung von mehreren Versicherungskarten ist nicht zulässig.

6.  Durch Vornahme von Ausbesserungen und/oder Änderungen auf den Versicherungskarten verlieren diese

     ihre Gültigkeit.  Die Versicherungskarte ist  eine so genannte Gesamturkunde, ausgestellt durch den

     Risikoträger. Einzelne Blätter auch Deckblätter oder Teile von Blättern  dürfen nicht entfernt werden.

     Wer dies tut  macht sich gem. § 267  Abs. 1 StGB strafbar.

7.  Ein Umtausch von verschriebenen/ungültigen Versicherungskarten ist nur bei Rückgabe des vollständigen

     Kartensatzes, der  direkt bei der Fa. D. Schwind bezogenen Versicherungskarten möglich.

     Ein Umtausch von nicht vollständig eingereichten Doppelkarten oder von in jedem Fall widerrechtlich

     veränderten Doppelkarten wird von den  Versicherungsgesellschaften ohne ausreichende Begründung und

     somit auch von der Fa. D. Schwind  nicht anerkannt.

     Die zum Umtausch eingereichten Doppelkarten sind  sortiert und zusammengeklammert in einer Liste  zu

     erfassen und an die Fa. D. Schwind zu senden. Der Umtausch wird auf Basis der ursprünglich an die

     Fa. D. Schwind gezahlten Prämie bzw. auch durch Austausch gegen  neue Doppelkarten vorgenommen.

     Der Umtausch der Doppelkarten bzw. die Prämienrückerstattung erfolgt i d.R. mit Ihrer nächsten Bestellung.

     Der Umtausch bzw. die Prämienrückerstattung erfolgt immer unter dem Vorbehalt der Anerkennung des

     Umtausches durch die Versicherungsgesellschaft.

8.  Reklamationen werden  nur anerkannt, wenn diese schriftlich und am Tag des Empfangs der Ware erfolgen.

9.  Die Versicherung für Kurzzeit- als auch Ausfuhrkennzeichen unterliegt der Versicherungssteuer (gem. §1

     Abs. 1 Vers. St. G.). Die Bemessungsgrundlage für die Versicherungssteuer ist die dem VN gegenüber auf

     dem Versicherungsdokument oder /und auf  Ihrer Rechnung  als Entgelt ausgewiesene Prämie für die

     jeweilige Versicherungskarte (Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen). In der auf den Versicherungskarten

     aufgedruckten Brutto-Prämie ist die Versicherungssteuer bereits enthalten.  Eine Weitergabe der

     Versicherungskarten gegen ein Entgelt, das zu einer höheren als der bereits ausgewiesenen auf der

     Versicherungskarte aufgedruckten  und abgeführten Versicherungssteuer führt, ist ausgeschlossen. Der

     Vermittler hat die Fa. D. Schwind ggf. von Steuernachforderungen im Zusammenhang mit vertragswidriger

      Erhöhung des steuerpflichtigen Versicherungsentgelts freizuhalten.

10. Lieferung erfolgt grundsätzlich gegen Vorkasse oder nach Vereinbarung auf  Rechnung mit einer

     Zahlungsfrist von einem Tag nach erhalt der Ware.

12. Der Versand erfolgt mit einem Paketdienst bzw. der Deutschen Post, in der Regel werden Sie Ihre Ware am

      Tag nach  Ihrer Bestellung, geht diese Montag bis Freitag bis 16 Uhr bei uns ein, erhalten.

13. Bei Verstoß gegen die Geschäfts- und Lieferbedingungen behält die Fa. D. Schwind sich vor, den

      Vertragspartner für etwaige daraus resultierende Schäden haftbar zu machen.

14. Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten ist 08209 Auerbach. Die Fa. D .Schwind bleibt berechtigt, nach

      ihrer Wahl, den Vertragspartner auch an einem anderen bzw. seinem Sitzgericht zu verklagen.

15. Die Lieferverträge unterstehen deutschem Recht.

16. Sollten einzelne oder mehrere Bestandteil dieser Lieferbedingungen unwirksam oder nichtig sein bzw.

      werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

 

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