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Dietmar Schwind Kfz-Ausfuhrversicherungen und Kfz-Kurzzeitversicherungen Seit 1994

08248 Klingenthal Quittenbachstrasse 33 Tel. 037467 23297 info@ausfuhrversicherungen.de

 

Häufig gestellte Fragen

 

Frage 1:

 Wie hoch ist die Mindestdeckungssumme für Kurzzeit- und Ausfuhrversicherungen?

Antwort:

Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen betragen 2,5 Mio.EUR für Personenschäden (bei Tötung/Verletzung von drei und mehr Personen 7,5 Mio. EUR); 0,5 Mio.EUR für Sachschäden; 50.000 EUR für Vermögensschäden   

 

Frage 2:

Werden Kurzzeit- und Ausfuhrversicherungen mit Kaskoschutz angeboten?           

Antwort:

Grundsätzlich zur Zeit in Deutschland noch nicht.                                              

 

Frage 3:

            Können Fahrzeuge mit ausländischem Kfz-Brief mit Kurzzeit- oder Ausfuhrversicherungen zugelassen/versichert werden?                                                                     

Antwort:

        Grundsätzlich nicht?                                                                                            

 

Frage 4:

      Können unvollständige Versicherungsdoppelkarten (z.B. grüne Karte fehlt oder ein  
       Durchschlag fehlt) zurückgegeben werden?                                                             

Antwort:

          Grundsätzlich werden nur vollständige Versicherungsdokumente umgetauscht.                  

 

           Ausnahme:Nur mit schriftlicher Bestätigung des vom Straßenverkehrsamtes verursachten             Verlustes und dazugehöriger Erklärung, dass das Fahrzeug nicht zugelassen wurde, wird ein Umtausch von den Versicherungsgesellschaften meist anerkannt.                       

 

 

Anfragen über Tel. 037467 23297  und  info@ausfuhrversicherungen.de  

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